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Private Krankenversicherungen sind manchmal günstiger


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Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen immer teurer werden, denken immer mehr Menschen darüber nach, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Denn zahlreiche Leute – insbesondere Arbeitnehmer mit gutem Einkommen – können sich dort günstiger versichern. Des Weiteren bringt eine private Krankenkasse den Vorteil mit sich, dass man sich nicht nur günstiger, sondern zugleich auch besser, beziehungsweise umfangreicher, versichern kann. Eine private Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall mehr, beziehungsweise einen größeren Teil, der Gesundheitskosten, ganz egal ob bei Krankenhausaufenthalt oder Zahnersatz.

Was viele Leute aber nicht wissen ist die Tatsache, dass eine private Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden kann. So ist für Arbeitnehmer beispielsweise entscheidend, dass sie über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Konkret ist damit gemeint, dass die Höhe ihres jährlichen Einkommens über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Wird diese Grenze unterschritten, so wird ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied geführt und somit nicht dazu berechtigt, zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln.

Im Vergleich zu Arbeitnehmern haben es Selbstständige und Freiberufler sehr viel besser. Sie müssen keine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen. Ihnen steht es vollkommen offen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern.

Eine weitere Voraussetzung, die für den Wechsel zu einer privaten Krankenvollversicherung erfüllt sein muss, ist ein entsprechender Gesundheitszustand. Hier wird nicht unterschieden, ob jemand als Gewerbetreibender oder Arbeitnehmer tätig ist. Stattdessen kommt es darauf an, dass der gesundheitliche Zustand als so gut eingestuft wird, dass der Versicherer daran interessiert ist, den Antragsteller aufzunehmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass man sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht, damit die private Krankenkasse entscheiden kann, ob sie den Antragsteller aufnimmt oder nicht.