Die wichtigsten Bauversicherungen
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- 03.08.2007
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Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Unterart der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, und schützt den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er als Bauherr aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen von einem Dritten auf Schadenersatz verklagt wird. Hierbei ist die Voraussetzung, dass die Planung, die Bauleitung, und die Bauausführung per Auftrag an einen Dritten vergeben worden ist. Das Risiko ist abgesichert bis zur Bauabnahme, längstens bis zum Bezug des Hauses. Zahlt der Bauherr einen Aufschlag, so kann er auch das Bauen in Eigenregie versichern.






