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Arbeitnehmer-Sparzulage und VL-Leistungen


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Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben Arbeitnehmer, die sich von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame - Leistungen auf den Bausparvertrag überweisen lassen. Der Staat gewährt auf vermögenswirksame Leistungen eine Prämie in Höhe von 9%, max. 470 Euro für Alleinstehende, solange die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag erfolgen. Gewährt wird die Prämie alleinstehenden Personen, wenn deren Einkommen im Jahr 17.900 Euro nicht übersteigt, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 35.800 Euro. Die Festsetzung erfolgt hierbei vom Finanzamt, und wird nach einer 7-jährigen Bindungsfrist ausgezahlt. Kann der Bausparer eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorweisen, so ist eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens inklusive der Arbeitnehmer-Sparzulage auch eher möglich. Soll eine vorzeitige prämienunschädliche Auszahlung erfolgen, so ist dies infolge des Todes des Sparers möglich, oder wenn eine ununterbrochene Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden kann.