Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit
Der Begriff Berufsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund von einem Unfall, einer Krankheit oder auch einfachem Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuführen. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit (zumeist 50%) erfolgt in der Regel durch einen behandelnden Arzt. In der heutigen Zeit scheidet bereits jeder 5. Arbeitnehmer vorzeitig durch die Berufsunfähigkeit aus dem aktiven Berufsleben aus. In den meisten dieser Fälle sichert die staatliche Versorgung nicht einmal die Grundversorgung, bei Berufsanfängern erfolgt überhaupt keine Leistung vom Staat. Leistungen erhält nur derjenige, der quasi überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann, also erwerbsunfähig ist. Wer irgendeine Tätigkeit ausüben kann , erhält keine Leistungen. Somit ist eine zusätzliche private Vorsorge durch
Berufsunfähigkeitsversicherungen wichtig, denn ohne diese bleibt vielen Betroffenen häufig leider nur noch der Gang zum Sozialamt.