Kann sich jeder privat versichern lassen?
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- 07.09.2007
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Oftmals wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass auch sie aufgrund ihres Einkommens die Bedingungen erfüllen, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer, dessen Brutto- Monatseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von 3.975 Euro in wenigstens drei aufeinander folgenden Jahren überschritten hat.
Unabhängig vom Einkommen können sich auch Freiberufler, Selbstständige und Künstler privat versichern lassen. Ebenso gehören Richter, Beamte, sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu denjenigen, die Mitglied der Privaten werden können.
Grundsätzlich gilt, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber seinen Obolus leistet und die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlt- jedoch nur bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Dem Versicherten stehen unterschiedliche Tarife zur Verfügung, die sich an den individuellen Leistungsanforderungen und der Geldbörse orientieren. Denn in der Regel gilt der Grundsatz: wer viel von seiner Versicherung verlangt, muss auch entsprechend höhere Beiträge einzahlen.
Der günstige Basisschutz beinhaltet Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, wobei der gehobene Tarif maximale Leistungen auch weltweit beinhaltet. Wem die angebotenen Leistungen nicht ausreichen, hat als Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, ein zusätzliches Krankentagegeld zu vereinbaren. Diese Krankentagegeld- Versicherung erweist sich dann als sinnvoll, wenn bei einer längeren Erkrankung die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet und lediglich ein bestimmter Teil des Einkommens fließt. Wer dann nicht auf finanzielle Engpässe stoßen will, kann mit dieser zusätzlichen Absicherung gewährleisten, dass das Einkommen nicht geschmälert wird.
Besonders Freiberufler, Künstler und Selbstständige können davon profitieren. Im Falle einer Erkrankung stehen sie meist mit leeren Händen da, weil kein Arbeitgeber das Einkommen weiter zahlt. Aus diesem Grunde erweist sich die ergänzende Absicherung gerade für diese Berufsgruppen als sinnvoll.
Wer hierbei einsparen will, hat sogar die Möglichkeit, sogenannte Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen nutzen zu können.
Konkret bedeutet dies, dass in der ersten Zeit der Erkrankung noch kein Geld von der Versicherung fließt. Eine Zahlung setzt erst nach einer vertraglich festgesetzten Zeit und in einer geringen Höhe ein. Dieser Betrag erhöht sich dann schrittweise, bis nach einem bestimmten Zeitraum das endgültige Niveau erreicht ist.
Wer im Vorfeld Vergleiche unternehmen will, sollte auch zusätzlichen Absicherungen wie der Krankentagegeld- Versicherung Beachtung schenken.






