Entstehung der privaten Krankenversicherung
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- 19.11.2007
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Als "Urheber" der modernen Gesundheitsversorgung sind die Zünfte der Handwerker anzusehen.
Diese sammelten Geld, um ihre Angehörigen im Falle der eigenen Berufsunfähigkeit finanziell zu unterstützen. Bis ins späte 19. Jahrhundert jedoch waren keine Unterschiede in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu erkennen. Die Versuche die Gesundheitsvorsorge fest zu verankern hatte 1845 erfolg und trat im Königreich Preußen in Kraft.
Es wurde der erste Versuch unternommen, die Gesundheitsvorsorge in der Gesellschaft und im Gesetz zu verankern. Dieses Gesetz erlaubte Fabrikarbeitern die Gründung und den Beitritt in eine Krankenkasse. In Folge dessen erhielten die Gemeinden das Recht die Arbeiter zum Beitritt in die Krankenkasse aufzufordern. Dies waren die ersten Ansätze der heutigen Versicherungspflicht.
Erst 1876 folgten viele damalige Staaten und die Gesundheitsvorsorge wurde auf einen Standard gebracht. Die letztendliche Trennung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist auf Reichskanzler Bismarck im Jahre 1883 zurückzuführen.
Durch größere Verelendung der Arbeiter wurde der Beitritt in eine Versicherung festgeschrieben.
Die heutige Versicherungspflicht
Da die damals gegründeten Knappschafts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen nur die Versicherungen der Fabrikarbeiter abdeckten, bildete die andere Bevölkerungsgruppe- privat finanzierte Einrichtungen, die man als Grundlage der heutigen privaten Krankenversicherung ansieht.
Der endgültige Bruch zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse wurde um die Jahrhundertwende vollzogen, was zur Folge hatte, dass ab diesem Zeitpunkt an eine umfassende Krakenversicherung für alle Handwerker ins Leben gerufen worde.
Nach großen Turbulenzen während und nach dem 1. Weltkrieg, bei denen viele Versicherte ein Vermögen verloren, beruhigte sich die Lage in den zwanziger Jahren wieder. 1934 wurde der Personenkreis der zu versichernden Personen neu definiert und festgelegt. Im Zuge dessen waren viele Mitglieder gezwungen in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Nach einem totalen Zusammenbruch am Ende des 3. Reiches formierten sich die Krankenkassen neu und während der Nachkriegszeiten entstanden die Versicherungen in der heutigen Form.






