Versicherungsvertragsgesetz
- keine Bewertung
- 07.01.2008
- 495 Hits
- Fehler melden
- Weiterempfehlen
Der Jahreswechsel bringt eine große Veränderung in der Versicherungsbranche mit sich. Die Reform der Versicherungsvetragsgesetzes soll dem Verbraucher Produktinformationen über Versicherungen und Finanzprodukte um einiges transparenter machen.
Die VVG Reform trat am 01.01.2008 in Kraft und gilt für alle zukünftig geschlossenen Versicherungsveträge und Verträgen von sonstigen Finanzprodukten. Bestands-Veträge aus dem Jahr 2007 unterliegen bis zum 01.01.2009 noch der alten VVG.
Es stehen Änderungen im Bezug auf Kündigungsfristen und Widerrufsfristen bevor. Außerdem wird sich einiges in den Vertragslaufzeiten ändern.
Die Regulierung eines Schadens soll mehr zum Vorteil der Versicherungsnehmer gestaltet werden, so dass die Gesellschaft nicht in allen Fällen auf das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" zurückgreifen kann.
Ebenfalls unterliegt jeder Vertragsabschluss und sonstige Vereinbarung einer Dokumentationspflicht. Ein Versicherungs-Verzicht muss klar definiert werden. Dies ist bereits zum größten Teil in der EU-Vermittlerrichtlinie geregelt.
Das sogenannte Policenmodell entfällt völlig und wird durch das Antragsmodell oder Invitatiomodell ersetzt.
Die VVG Refom besagt, daß dem Interessenten Modellrechnungen vorgelegt werden müssen und bei Abschluss jährliche Transparenz über tatsächliche Entwicklung verschafft werden muss.
Außerdem werden in einigen Versicherungssparten Mindeststandards festgelegt.
David Unzicker
Fondsfinanz.de - Ihr Maklerpool mit Best-Provisionsgarantie






