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Auf eine Tierversicherung wie die Pferdeversicherung ist Verlass


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Die meisten Halter von Tieren wissen: Wo der eigene Vierbeiner mit Menschen in Kontakt kommt, kann ein gewisses Gefahrenpotenzial bestehen. Vor allem bei Tieren, die freien Auslauf haben und von ihrem Halter im öffentlichen Straßenverkehr mitgeführt werden. Tiere sind unberechenbar und oft genügt schon ein kleiner Reiz, um ein bestimmtes Fehlverhalten beim Tier hervorzurufen. Im schlimmsten Fall kann nicht nur einen erheblichen Personenschaden sondern auch Sachschaden am Eigentum Dritter angerichtet werden. Und da Halter gesetzlich dazu verpflichtet sind, zu 100 Prozent für ihre Tiere zu haften, kommen schnell, teils erhebliche, Schadensummen zusammen.

Abhilfe schafft die bewährte Tierversicherung, die der Halter für seinen Vierbeiner abschließen kann. Fast jede große Versicherungsgesellschaft hat solche Angebote in Ihrem Leistungspaket. Bei jeder Tierversicherung, so auch bei der Pferdeversicherung, verhält es sich wie bei jeder anderen Schadensabsicherung. Mit Vertragsabschluss wird eine bestimmte Schadensumme festgelegt, mit der die Versicherung im Ernstfall haftet. Meist beträgt diese um die 1 Million Euro oder mehr. Man geht davon aus, dass alle möglichen Schadensfälle mit dieser Summe abgedeckt werden können. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Tier einen Schaden verursacht, dessen Gesamtsumme darüber liegt, muss wiederum der Halter haften und die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Autofahrer kennen ähnliche Vereinbarungen aus der Kfz-Haftpflicht. 

Die monatlichen Beiträge zur Tierversicherung unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung, daher lohnen sich Preisvergleiche ebenso wie bei den Versicherungen für Zweibeiner. Mit einer Tierversicherung sind deren Halter in jedem Fall auf der sicheren Seite. Die Versicherung tritt übrigens auch in Kraft, wenn ein Fremder das Tier ausführt oder ausreitet, denn versichert ist nicht der Halter sondern das Tier selbst.