Private Krankenzusatzversicherung
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- 13.02.2008
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- Ergänzungstarife
- ambulante Zusatzversicherungen
- Krankenhauszusatzversicherungen (stationär)
- Zahnzusatzversicherungen
- Krankentagegeld - Zusatzversicherungen
- Krankenhaustagegeld - Zusatzversicherungen
- Pflegezusatzversicherungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden durch die Gesundheitsreform 1989 begrenzt. Die von den Privaten angebotenen Ergänzungstarife sollen diese Leistungskürzungen zum Teil wieder ausgleichen.
Insbesondere beim Zahnersatz, der von der GKV zu 50 maximal bis zu 65 Prozent übernommen wird, setzen diese Tarife an und übernehmen zusätzliche 20 bis 40 Prozent des Rechnungsbetrages. In der Regel gelten Höchstbeträge, die mit den versicherten Jahren steigen. Achten Sie hier unbedingt auf die Versicherungsbedingungen, denn es gibt Tarife, die keine Leistungen für Zahnersatz vorsehen oder in den ersten Jahren nur bei Unfallfolgen leisten.






