Gesetzliche und private Krankenversicherung
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- 18.04.2008
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Jeder Arbeitnehmer in Deutschland unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt allerdings das jährliche Bruttoeinkommen des Angestellten eine bestimmte Grenze, die sog. Versicherungspflichtgrenze, muss er nicht unbedingt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Dann hat er die Wahl, ob er gesetzlich versichert bleibt, oder ob er in eine private Versicherung wechseln möchte. Hierzu ist es dann sehr sinnvoll, Versicherungsvergleiche anzustellen, denn zum Einen sind die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich und der Markt der privaten Krankenversicherungen ist zum Anderen noch größer. Versicherungsvergleiche kann man im Internet anstellen, wobei man den Fokus nicht nur auf die Beiträge legen sollte, sondern vor allem auf die Leistungen der Versicherung. Diese weichen nämlich meist sehr voneinander ab und sollten schließlich zu den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers passen.
Neben den Mehrverdienern haben auch Selbständige die freie Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Versicherung versichert sein wollen. Die privaten Krankenversicherungen bieten weitaus mehr Leistungen als die gesetzlichen. Hierbei kann man aus einem Pool von verschiedenen Leistungen wählen und somit besondere Schwerpunkte legen. Wer z.B. Wert auf eine Behandlung mit homöopathischen Mitteln legt, kann diesen Versicherungsschutz wählen. Allerdings muss man bedenken: ist man einmal in einer privaten Krankenversicherung versichert gewesen, kann man nur in Ausnahmefällen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. Des Weiteren gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung und so muss jedes Familienmitglied eine eigene Police haben.
Ganz gleich für welche Variante der Krankenversicherung man sich entscheidet, an erster Stelle stehen immer Versicherungsvergleiche zur Sichtung des Versicherungsmarktes.






