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Organisation und Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems


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Durch das Gesundheitssystem werden die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherungen, den Versicherungsnehmern und den Leistung erbringern geregelt.

Getragen wird das Gesundheitssystem von den Leistungserbringern, wie Ärzte, Apotheker und auch das Pflegepersonal sowie den Staat, die Krankenkassen, wie z.B. die Krankenversicherung AOK, die Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung sowie die Kassenärztliche Vereinigung, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer samt ihrer Verbände. In der Regel wird das Versorgungsangebot privat erbracht, eine Ausnahme bilden hierbei jedoch die staatlichen Krankenhäuser. Häufig werden sie in einer gemeinnützigen Trägerschaft geführt, obwohl auch hier in den letzten Jahren immer mehr eine Privatisierung vorgenommen wird. Finanziert wird das Gesundheitssystem in Deutschland hauptsächlich aus den Beiträgen zu den Versicherungen, die größtenteils von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung, vertreten durch z.B. die Krankenversicherung AOK, richten sich dabei jeweils nah dem Einkommen. Unter bestimmten Bedingungen sind Familienmitglieder dabei kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert.

Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch von der Höhe der Beiträge völlig unabhängig. Jedoch begrenzen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf solche, die absolut notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Gut 90 Prozent der deutschen Bevölkerung ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, etwa neun Prozent sind jedoch privat versichert. Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem jeweils ausgewählten Leistungsumfang, nach dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV sowie nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter. Des Weiteren sind rund 2,3 Prozent der Deutschen anderweitig versichert, da sie z.B. zur Bundeswehr gehören oder Zivildienstleistende sind. Rund 0,1 Prozent der deutschen Bevölkerung sind ohne Krankenversicherungsschutz.