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Die neue Mini-GmbH


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Seit November 08 ist sie da, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur britischen Limited.

Bei bei dieser Form von Unternehmen handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, welche darüber hinaus den Zusatz „UG" im Firmennamen eintragen muss. Sie kann darüber hinaus ohne Grundkapital eröffnet werden. Vor dem Beginn sind diverse schriftliche Grundlagen entscheidend. Diese Unterlagen werden gewöhnlich als Mini-GmbH Gründungsset angeboten.

Hier findet der Betreffende alles Wesentliche zum Ablauf einer Firmengründung:

Vertragsinformationen,

Zusammenstellung der Gründungsmitglieder und

das Handelsregister mit den betreffenden Einträgen.

Im Mini GmbH Starterpaket der Bundesregierung entdeckt man darüber hinaus alle erforderlichen schriftliche Grundlagen zum Aufbau der Mini-GmbH. Wer sich für den Aufbau eines Unternehmens entschieden hat, der muss sich darüber hinaus auf jeden Fall im Mini GmbH Forum erkundigen.

Die neue Form der Mini-GmbH sollte das selbstständige Arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland vereinfachen. Im Vorfeld der Gründung steht aber die Überlegung über Hindernisse aber darüber hinaus die Vorzüge der kommenden Handelsform. Als deutlichen Vorteil ist die Gegebenheit zu sehen, dass der Gründungsablauf einer Mini-GmbH, anders als zur althergebrachten Regel, äußerst erleichtert wurde. Sie sollte das Entfliehen der Firmengründer in andere Länder ein wenig bremsen. Selbst mit der Mini-GmbH kann der Betreffende Fördermittel oder Unterstützungszahlungen beantragen, da es darüber hinaus eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH ist.

Das nachgewiesene Grundkapital ist festgesetzt auf 1€, anders als zu der klassischen Regel, wo 25.000 Euro nachgewiesen werden müssen. Das Einbringen von Sachen ist aber bei der Mini-GmbH nicht erlaubt. Eine neue Regel gibt es dennoch, denn fünfundzwanzig Prozent des Reingewinns pro Jahr müssen als Rücklage zurückgelegt werden, so lange, bis das Stammkapital von 25.000 Euro vorhanden ist. Dann ist eine Umschreibung in eine klassische GmbH umsetzbar, wozu jedoch keine Pflicht existiert. Diese Pflicht zum Sparen könnte bereits diverse Unternehmensgründungen ins Stocken bringen.

Der aufzubringende Betrag zur Mini-GmbH Gründung ist zwar laut den Broschüren nur 150€, aber die realen Kosten müssten klar darüber liegen, denn ohne eine vorherige Beratung ist kein Aufbau einer Firma ratsam.

Bedenklich ist darüber hinaus die Frage der Akzeptanz der kommenden Handelsform, da die Haftung der Gesellschaft nur auf das Betriebsvermögen eingeschränkt ist. Diesem Problem ist jedoch, mittels einem raschen Aufbau der Stammeinlage und eine rechtzeitige Umwandlung in eine traditionelle Regel, entgegenzutreten.

Diese neue Form der Unternehmensgründung sollte folglich in erster Linie als Chance verstanden werden, die Firmengrüder mit gerigem finanziellen Background ausnutzen sollten.

Karl Krueger