Kfz-Versicherung – Beitragssteigerung nach einem Unfall
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- 17.03.2009
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Wenn man einen Unfall selbst verursacht und der Schaden ist nicht sehr groß, dann empfiehlt es sich immer zu überlegen, ob man den Schaden nicht lieber aus eigener Tasche zahlen will, denn wenn man die Kfz-Versicherung einschaltet, kann das den Versicherungsnehmer weitaus teurer kommen als die Zahlung aus eigener Tasche. Denn wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird, dann erhöht sich der Beitrag zur Haftpflichtversicherung meistens sehr rasant. Ein einfaches Beispiel zeigt, dass sich eine Überlegung meistens bezahlt macht. Laut Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft liegen etwa 35 Prozent der Schäden in der Haftpflichtversicherung bei unter 1500 Euro. Ein in der Schadensfreiheitsklasse 2 eingestufter Fahrer zahlt für die Haftpflichtversicherung einen Beitrag von 1000 Euro jährlich. Bei einem selbst verschuldeten Unfall Sein Beitrag würde nun bei Versicherern mit gleicher Rückstufungspraxis für das nächste Versicherungsjahr 1647 Euro betragen. Ohne den Unfall allerdings würde der Fahrer einen zusätzlichen Schadensfreiheitsrabatt erhalten und müsste im Folgejahr 824 Euro zahlen. Doch das ist ja längst nicht alles. Im zweiten Jahr liegt der Beitrag nach Regulierung des Unfalls bei 1176 Euro, ohne wären allerdings nur 706 Euro fällig. Daraus ergibt sich, dass erst im 23. Versicherungsjahr nach dem Unfall der Fahrer den Schadensfreiheitsrabatt, den er ohne Schaden längst hätte. Dieser Unfall würde über die Jahre hinweg den Fahrer insgesamt 2765 Euro mehr kosten. In diesem Beispielsfall würde sich also eine Regulierung ohne den Versicherer auf jeden Fall lohnen. Allerdings ist dies nur ein Beispiel, der Einzelfall kann ganz unterschiedlich ausfallen und hängt immer von der Höhe des Jahresbeitrages und der vor dem Unfall erreichten Schadensfreiheitsklasse ab. Im Internet gibt es mittlerweile Grenzwert-Rechner, die genau ermitteln, wann es sich lohnt, einen Schaden selbst zu begleichen. Bei Schäden hilft aber auch der Versicherer weiter, denn bei kleineren Schäden ist der Haftpflichtversicherer verpflichtet, den Kunden über den Betrag zu informieren, den der Unfallgegner erhält.






