Pfefferspray im Ausland
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- 29.05.2009
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Pfeffersprays sind in Deutschland als Tierabwehrsprays gekennzeichnet und als solche auch frei verkäuflich. Ein Hundeabwehrspray mit OC Wirkstoff unterliegt in Deutschland nicht dem Waffengesetz und braucht, im Gegensatz zu einem CS-Gas, auch kein BKA Zeichen.
Die Lage ist in Deutschland somit relativ eindeutig. Die Rechtslage im Ausland ist aber oftmals eine völlig andere und auch von Region zu Region sehr verschieden. Während in Nordeuropa, hier besonders Skandinavien, Reizstoffsprühgeräte mit Pfeffer oder CS-Gas verboten sind, ist man in Süd- und Osteuropa nicht ganz so streng. Aber auch dort gilt es Feinheiten wie Mindestalter, die Reichweite, die Menge, der Wirkstoff und Wirkstoffkonzentration zu beachten.
Eine legale Alternative zu Reizgasdosen sind Geräte die einen Alarm auslösen oder Farb-Gel-Sprays die ähnlich funktionieren wie ein Pfefferspray, aber keinen reizenden Wirkstoff haben, sondern den Täter für mehrere Tage mit einer völlig ungiftigen Lebensmittelfarbe als Angreifer markieren.
Bei den Handalarmgeräten sollte man ein Gerät kaufen das mindestens 100 db hat. Auf die Herstellerangaben sollte man sich nicht blind verlassen, da hier oftmals übertrieben wird. Das Gerät sollte klein, kompakt, stabil sein und mit einer Kordel ausgestattet sein. Zieht man an der Kordel wird der Alarm ausgelöst, der Alarm hört auch nicht auf wenn das Gerät aus der Hand geschlagen wird. Alarmgeräte bei denen man einen Knopf gedrückt halten muss sind nicht geeignet.
Farb-Gel-Sprays und Alarmgeräte für die Hand kann man überall kaufen und bestellen und sind eine sichere und legale Alternative zu einem CS-Gas oder Pfefferspray, vor allem dann wenn die Reise in das Ausland geht. Dieter Wenger, Ulm






