Zwangsversteigerung einer Immobilie
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- 02.10.2009
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Wer eine Immobilie ersteigert oder beabsichtigt, dies zu tun, sollte die Risiken nicht unterschätzen. Deswegen wollen wir Ihnen einige Tipps geben, was bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie zu beachten ist.
Eine Zwangsversteigerung findet statt, wenn ein Schuldner (Eigentümer/Vermieter) die Gläubiger (z. B. Bank) nicht mehr bedienen kann und somit säumig in der Zahlung ist. Die Zwangsvollstreckung muss von einem oder mehreren Gläubigern beantragt werden. Dies kann entweder ein Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts (dinglicher Gläubiger) oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung (persönlicher Gläubiger) sein.
In der Regel wird dabei ein Erlös unter dem eigentlichen Kaufpreis der Sache bzw. Immobilie erzielt. Deswegen verzichtet der Gläubiger häufig auf einen Teil seiner Forderungen, erhält aber wenigstens einen Teil seiner Forderung.
Der Käufer bzw. Ersteigerer einer Sache, die zur Zwangsversteigerung auf dem Markt ist kann ggf. ein sehr gutes Geschäft machen, wenn z.B. Immobilien unter dem Verkehrswert versteigert werden, was häufig vorkommt. Häufig werden Objekte, die zur Versteigerung stehen, im Amtsgericht ausgehängt.
Bevor man bei einer Zwangsversteigerung mitbietet sollte man sich mit dem Ablauf und den Gebräuchen dieser Versteigerung vertraut machen. azu empfiehlt es sich solch eine Verannstaltung zu besuchen, ohne dass man etwas ersteigern will. Bei einer Immobilienveranstaltung empfiehlt es sich einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Hier ist dargelegt, ob eine uneingeschränkte Nutzung vorliegt oder ob ggf. andere Lasten übernommen werden müssen (z.B. lebenslanges Wohnrecht). Bei Gericht liegt ein neutrales Wertgutachten vor, aus dem der Verkehrswert der Immobilie hervorgeht.
Desweiteren empfiehlt es sich die Immobilie vorab zu besichtigen, die man zu ersteigern wünscht. Dieses sollte möglichst in Begleitung eines Baufachmannes geschehen. Leider sind die Bewohner einer zur Versteigerung anstehenden Immobilie nicht verpflichtet, den Kaufinteressenten hereinzulassen.
Die gründliche Information ünber die Immobilie und deren Gegebenheiten bei einer Zwangsversteigerung ist sehr wichtig, denn eine Gewährleistung oder einen Rücktritt ist bei dieser Form des Erwerbs von Immobilien ausgeschlossen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiter helfen.
Ihr rogaze.com-Team
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