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Die Gebäudeversicherung - ab wann sie wirklich zahlt

Die Gebäudeversicherung schützt den Hauseigentümer wenn durch sein Haus Schäden entstehen, zum Beispiel durch herunterfallende Dachziegel, aber sie zahlt auch an den Eigentümer, wenn durch Naturgewalten Schäden am Haus entstehen. Das kann auch durch einen Blitzeinschlag sein oder sehr starke Regengüsse. Wer ein Haus finanziert, braucht den Nachweis über eine Gebäudeversicherung oft schon zum Vertragsabschluss. Was viele nicht wissen: wer baut, braucht ebenfalls ab Baubeginn eine Versicherung. Die meisten Bauherren schließen dafür eine Rohbauversicherung ab. Der Umfang kann individuell vereinbart werden. Wer schon zum Baubeginn eine Gebäudeversicherung abschließt, der muss sich im Vorfeld darüber mit seiner Versicherung einigen, ab wann es sich bei dem Bau um ein Gebäude handelt. Hat das Haus noch keine Seitenwände, keine Türen und Fenster, so handelt es dabei genau genommen noch nicht um ein Gebäudeversicherung. Das hat zur Folge, dass die Wohngebäudeversicherung nicht zahlen muss, wenn die Bausubstanz durch Naturgewalten beschädigt oder sogar zerstört wird. In diesem Fall greift die Rohbauversicherung ein. Die Wohngebäudeversicherung sollte trotzdem unbedingt rechtzeitig abgeschlossen werden. Neubauten werden häufig nicht sofort bezogen. Schäden durch Naturgewalten sind an leer stehenden Häusern oft schwerer als an bewohnten, denn solange niemand vor Ort ist, kann das Schlimmste nicht verhindert werden. Das gilt auch für Schäden durch Leitungswasser. Gerade in der Winterzeit kommt es schnell zu Rohrbrüchen in neuen Häusern, die womöglich nicht richtig geheizt sind. Alles ist noch neu und der Hauseigentümer zu weit entfernt und weiß nicht, wie die Temperaturen vor Ort sind. Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für diese Schäden auf. Wird das Haus in seiner Substanz so stark beschädigt, dass es abgerissen werden muss, zahlt die Gebäudeversicherung üblicherweise den Neubauwert im ortsüblichen Rahmen. Sind Reparaturen ausreichend, so werden die vollen Kosten übernommen. Bei einem Versicherungsfall für die Gebäudeversicherung kann es auch zu Vermögensschäden kommen. Auch das sind Kosten, die die Wohngebäudeversicherung übernimmt. Zum Vertragsabschluß bieten manche Anbieter der Gebäudeversicherung an zum Hauseigentümer zu kommen und das Haus vor Vertragsabschluss zu schätzen. Solch ein Angebot ist sinnvoll. Die Versicherungsexperten sehen gefährdete Stellen am Haus, die dem Laien nicht auffallen. Ist der Schaden erst da, ist es für einen nachträglichen Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu spät.

 

Zum Vertragsabschluss spielen viele Details eine Rolle. Die Quadratmeterzahl, die Art der Heizung, die Fertigstellung und das Bezugsdatum sind wichtig. Auch die Grundstücksgröße spielt eine Rolle. Wer Nebengebäude besitzt, sollte die unbedingt in die Gebäudeversicherung mit einbeziehen. Stehen Bäume auf dem Grundstück, gilt es zu klären, welche Gefahr von ihnen ausgeht und welche Versicherung für Schäden aufkommt, wenn die Bäume bei Stürmen umkippen. Schlimmstenfalls kommen Menschen zu Schaden. Für die Gefahr, die von Stürmen ausgeht, berechnet der Anbieter der Wohngebäudeversicherung die Sturmwahrscheinlichkeit anhand seiner statistischen Daten. Je nach Region kann das deutliche Auswirkung auf den Jahresbeitrag haben.