Cooldino

Die Privatpatienten

Eine Gesundheitsprämie wurde von der FDP geplant. Wähler bevorzugen eine Bürgerversicherung. Ein Mittelweg zwischen beiden Modellen muss gefunden werden. Der Solidarausgleich der geplanten einheitlichen Gesundheitsprämie soll nicht finanzierbar sein. Es werden einige Argumente in einem Koalitionsstreit vorgestellt. Der Ausgleich ist dennoch finanzierbar, da dieser momentan in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige (GKV) der Fall ist. Gutverdiener und Singles finanzieren zum größten Teil Versicherte der GKV mit mehreren Familienmitgliedern. Ein steuerfinanzierter Solidarausgleich soll die mehr belastete Gruppe entlasten und hingegen Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Verdiensten, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, in die Pflicht mit einbeziehen. Die zukünftige Belastung würde somit niedriger liegen als bisher. Die Kopfpauschale wird von der Regierung angestrebt. Diese Lösung ist jedoch nicht ideal für Verbraucher geeignet. Dabei werden Gesundheitsausgaben werden von den Arbeitskosten heruntergeschraubt. Die Kopfpauschale könnte ebenfalls die ungewollte Trennung von privat  und gesetzlich Versicherten beenden. Die Steuermittel, die für den Solidarausgleich notwendig wären, sind derzeit nicht verfügbar. Bis ist noch unklar, wo diese Mittel herkommen sollen. Da die einheitliche Gesundheitsprämie wird nicht risikobezogen ist, wird der Risikoausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige als Notwendigkeit bestehen bleiben. Die Deutschen stimmten einheitlich mit einer Mehrheit gegen die Kopfpauschale. Umfragen bestätigen dieses Umfrageergebnis. Bevorzugt wird die Bürgerversicherung mit einem einkommensbezogenen Beitrag. Dies stellt für viele Versicherte die einfachste und sicherste Lösung dar. Beide Konzepte bringen Vor-und Nachteile mit sich. Zur Lösung sollten beide Ansätze miteinander vermischt werden. Lösungsbeispiel: Risikobezogene Beiträge werden eingeführt und Solidarausgleich wird auf die PKV umgelegt. Dies wird über den bestehenden Gesundheitsfonds organisiert. Die Krankenkassen erhalten den Beitragsanteil, welcher den wirklichen Kosten des Versicherten entspricht. Der Solidaranteil des GKV-Beitrages von guten Risiken geht unmittelbar an den Gesundheitsfonds und der GKV-Beitragsanteil von schlechten Risiken wird daraus subventioniert. Heute werden schon die schlechten Risiken durch die guten Risiken ausgeglichen. Wichtig ist auch die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung. Diese bleibt zunächst bestehen.