Auslandskrankenversicherung Langzeitaufenthalt – die Rückkehr nach Deutschland
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- 27.04.2010
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Laut des Gesundheitsreformgesetz von 2007 muss jeder, der bereits gesetzlich versichert war, auch wieder in die Versicherung aufgenommen werden. Daraus ergeben sich aber Probleme, die es zu lösen gilt. Eine Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu kündigen ist, sie in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, sprich sie ruhen zu lassen. Das kann kostenlos sein, es kann aber auch ein Prozentsatz des normalen Versicherungsbeitrags erhoben werden. Während der Anwartschaft erhält man keine Leistungen, Erkrankungen, die in dieser Zeit auftreten, sind aber später mitversichert und man muss sich keiner Risikoprüfung unterziehen, die bei einem Wiedereintritt gemacht werden würde. Auch ergibt sich dabei keine Wartezeit, sondern der Versicherungsschutz direkt bei Ende der Anwartschaft wieder in Kraft.
Auch private Krankenversicherungen müssen ihre ehemaligen Versicherten wieder aufnehmen und im Basistarif versichern. Auch in der privaten Krankenversicherung kann eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Diese unterteilt sich in die kleine und die große Anwartschaft. Eine kleine Anwartschaft bietet die Möglichkeit, dass man bei ihrem Ende den alten Versicherungsschutz bekommt. Dafür wird keine Gesundheitsprüfung nötig. Ist man bereits lange privat versichert und hat Altersrückstellungen aufgebaut, lohnt sich bei einem nicht zu langen Aufenthalt im Ausland eine große Anwartschaft, bei der die Altersrückstellungen bestehen bleiben. Diese baut man während des Auslandsaufenthalts dann weiter auf.
Bei der Pflegeversicherung kann es zu einer Wartezeit von zwei Jahren kommen, wenn man wieder in seine ehemalige Kasse eintritt. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Anwartschaft, um diese Wartezeit zu vermeiden. Jede Kasse hat ihr eigenes Verfahren, deshalb sollte man sich beraten lassen, bevor man handelt.
Möchte man nur zwischendurch für ein paar Wochen nach Deutschland kommen, sollte man das Angebot seiner Auslandskrankenversicherung diesbezüglich prüfen, denn einige Angebote schließen Aufenthalte im Heimatland in ihren Versicherungsschutz mit ein.






