Fernstudium und Hartz4 - geht das?
- keine Bewertung
- 28.07.2010
- 194 Hits
- Fehler melden
- Weiterempfehlen
Viele Hartz4 Empfänger möchten sich weiterbilden. Aber kann man überhaupt mit Hartz4 ein Fernstudium beginnen?
Wer aus dem Bezug von ALG (Arbeitslosengeld) I heraus ist, erhält ALG II das so genannte Hartz 4, dafür müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen vorliegen unter anderem müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt somit, dass durch aus ein Fernstudium möglich ist wenn Sie sicher stellen, dass Sie jederzeit neben dem Studium eine Beschäftigung aufnehmen können. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, entweder das Studium aufzugeben oder die Streichung von Hartz 4 in Kauf nehmen. Ob und in wie weit Förderungen bzw. finanzielle Hilfen durch die ARGE zu erwarten sind, müssen Sie im Einzelfall abklären. Meist stellen sich die Mitarbeiter der ARGE bei den Fällen quer, in denen der Student bereits über eine abgeschossene Berufsausbildung verfügt. Ansonsten muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass durch das Fernstudium die berufliche Wiedereingliederung drastisch verbessert wird. In jedem Fall müssen Sie immer bevor Sie etwas machen möchten bei der ARGE vorsprechen. Also beziehen Sie Hartz 4 und beabsichtigen Sie ein Fernstudium zu beginnen, teilen Sie dies der ARGE mit und warten Sie auf eine Entscheidung. Alles ist ganz stark abhängig vom jeweiligen Mitarbeiter, dieser kann durchaus sagen, dass Sie als Student bei einem Vollzeitstudium unmöglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können und nimmt Sie dann aus dem Hartz 4 Bezug heraus, bzw. kürzt die Leistungen. Als Hartz 4 Empfänger ist es meist sinnvoller statt eines Vollzeitstudium ein Teilzeitstudium zu absolvieren, der Weg ist zwar etwas länger führt aber auch zum Ziel. Zusatzleistungen zum Fernstudium erhalten Sie über die ARGE nicht, alle entstehenden Zusatzkosten müssen Sie selbst tragen.






