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Krankenhauszusatzversicherung nimmt weiter an Bedeutung zu

Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Reihe von Menschen denen der medizinische Schutz aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse (freiwillig wie pflichtversicherte gleichermaßen) längst nicht mehr ausreichend erscheint. Viele gesetzlich Versicherte spielen deswegen nicht nur mit dem Gedanken die Versorgung aus ihrer Pflichtversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung anzuheben, sondern haben bereits mindestens eine Zusatzversicherung abgeschlossen.


Die Krankenhauszusatzversicherung nahm dabei lange Zeit eine zweitrangige Position ein, da solche Ergänzungsversicherungen lange Zeit als Luxusversicherungen gegolten haben. Immerhin bewerteten Verbraucherzeitschriften die Krankenhauszusatzversicherung im Allgemeinen als überteuert. Vielen Journalisten erschien die bessere Unterbringung im Krankenhaus als unnötiger Komfort. Patienten würden ja nicht unbedingt schneller gesund, falls sie statt eines günstigeren 4-Bett Zimmers z.B. gleich ein 1-Bett Zimmer ganz für sich allein in Anspruch nehmen dürften.  

Mittlerweile interessieren sich aber auch für diese Versicherungsart immer mehr Deutsche, nachdem die Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung weiter gekürzt wurden. So ist in einer Krankenhauszusatzversicherung nämlich nicht nur die bessere Unterbringung in einem 1-Bett bzw. 2-Bett Zimmer versichert. Die meisten Tarife versichern darüber hinaus auch die privatärztliche Abrechnung mit ab. So steht es dem Patienten z.B. frei, sich bereits mit seiner Einweisung in ein Krankenhaus durch einen Chefarzt oder gar Spezialisten behandeln zu lassen.


Die gesetzliche Krankenversicherung sieht dagegen nur in schweren Ausnahmefällen die Behandlung durch Chefärzte vor. Aber selbst in einem solchem Ausnahmefall bleibt es ungewiss, ob sich ein solcher Arzt nicht eher einem privat versicherten Patienten annimmt (der sich in einer ähnlichen medizinischen Notlage befindet). Mit einer Krankenhauszusatzversicherung kann auch bei gesetzlich Krankenversicherten Patienten meistens bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden (wie bei privat Krankenvollversicherten).

 

Nach dieser GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) sichern die meisten Krankenhauszusatzversicherungen ihre Kunden bis zum 3,5 fachen Satz ab, manche sogar noch darüber hinaus (über eine individuelle Honorarvereinbarung). Durch diese enormen Abrechnungsunterschiede, lässt sich die Zweiklassenmedizin nur schwer bestreiten. So mehren sich die Fälle, in denen Patienten bereits vor einem Krankenhausbesuch nach ihrer Versicherungsart befragt werden.

 

Mit einem leistungsstarken Tarif z. B. von der CSS lässt sich eine solche Krankenhauszusatzversicherung bereits zu erschwinglichen Tarifbeiträgen abschließen. Bei solchen günstigen Angeboten ist es allerdings wichtig zu beachten, dass hier meist keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Damit steigt der Tarifbeitrag im Alter entsprechend den ausgegebenen Beitragstabellen in jedem Falle an. Anders bei Gesellschaftstarifen die nach Art der Lebensversicherung aufgebaut sind. Hier werden von der Gesellschaft Alterungsrückstellungen gebildet, die den Beitragsanstieg bremsen sollen.