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Welche Besonderheiten weist ein Kredit für Freiberufler auf?

Von der Sache her besteht der Unterschied zwischen einem Kredit für Freiberufler und einem Kredit für angestellte Arbeitnehmer nur in der Art der vorzulegenden Unterlagen, aus denen von den Mitarbeitern der Bank das Einkommen ermittelt werden kann. Ein Arbeitnehmer muss für einen Kredit seinen Arbeitsvertrag und die Lohnbescheinigungen mit den Kontoauszügen als Nachweis des tatsächlichen Erhalts vorlegen. Bei einem Kredit für Freiberufler verlangen die Banken entweder bestätigte Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen. Auch die Vorlage der Steuerbescheide wird von den Anbietern gefordert.

 

 

Bei einem Arbeitnehmer wird bei einem Kredit meistens nur ein Zeitraum von drei Monaten überprüft. Beim Kredit für Freiberufler prüft die Bank die Einkommensnachweise für mehrere Jahre. In der Regel umfasst dieser Zeitraum drei Jahre. Außerdem werden bei der Berechnung des für die Raten aus Zinsen und Tilgung zur Verfügung stehenden Geldes beim Kredit für Freiberufler von vielen Banken höhere Bedarfsbeträge zum Ansatz gebracht. Ursache ist, dass das Einkommen eines Freiberuflers starken Schwankungen unterworfen sein kann, für die man mit den höher angesetzten Bedarfssätzen für Reserven sorgen möchte.

 

Wie bei jedem anderen Darlehen auch kann man sich bei einem Kredit für Freiberufler durch einen gründlichen Vergleich besonders gute Konditionen sichern. Gibt es Angebote, bei denen die Zinsen mit dem Zusatz „ab“ angegeben werden, bedeutet das, dass die Bank die Zinsen individuell in Abhängigkeit von der Bonität des jeweiligen Kreditkunden festsetzt. Weist man selbst keine außergewöhnlich gute Bonität auf, lohnt es sich, nach Angeboten Ausschau zu halten, bei denen ein einheitlicher Zinssatz für alle Kunden gilt, die einen Kredit für Freiberufler haben wollen.