Cooldino

Auszüge aus dem Handelsregister kann jeder anfordern

Handelsregister werden als öffentliche Verzeichnisse aller Kaufleute von den Amtsgerichten geführt. Diese geben Auskunft über alle für den Geschäftsverkehr rechtserheblichen Tatsachen, z. B. über Firma, Name des Inhabers bzw. des persönlich haftenden Gesellschafters, Stammkapital, Erteilung und Entziehung der Prokura, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Löschung der Firma. Abgesehen von Kleingewerbetreibenden und der BGB-Gesellschaft (GbR) gibt es für Unternehmen aller Rechtsformen eine gesetzliche Verpflichtung, sich eintragen zu lassen.

Das Handelsregisterverzeichnis des jeweiligen Amtsgerichtbezirkes besteht aus zwei Abteilungen: In der Abteilung A (HRA) werden natürliche Personen und Personengesellschaften, damit eingetragene Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften geführt. In der Abteilung B sind juristische Personen wie Kapitalgesellschaften und die GmbH, die GmbH & Co. KG sowie die AG eingetragen.

Vor allem für (zukünftige) Geschäftspartner eines Unternehmens liefert das Handelsregister wichtige Informationen. Neueintragungen und ebenso Änderungen im Handelsregister werden im Bundesanzeiger und in mindestens einer Tageszeitung veröffentlicht.