Auszüge aus dem Handelsregister kann jeder anfordern
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- 02.12.2010
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Das Handelsregisterverzeichnis des jeweiligen Amtsgerichtbezirkes besteht aus zwei Abteilungen: In der Abteilung A (HRA) werden natürliche Personen und Personengesellschaften, damit eingetragene Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften geführt. In der Abteilung B sind juristische Personen wie Kapitalgesellschaften und die GmbH, die GmbH & Co. KG sowie die AG eingetragen.
Vor allem für (zukünftige) Geschäftspartner eines Unternehmens liefert das Handelsregister wichtige Informationen. Neueintragungen und ebenso Änderungen im Handelsregister werden im Bundesanzeiger und in mindestens einer Tageszeitung veröffentlicht.






