Cooldino

Winterdienst Mieter?

 

Der Winter hat auch dieses Jahr in Deutschland wieder Einzug gehalten. Nach der eisigen Kälte wollte auch Frau Holle ein Wörtchen mitreden und schüttelte fleißig die Betten aus.

Die Mieter fragen sich dann, ob sie denn eigentlich vom Vermieter zum http://www.gebaeudereinigung24.com/winterdienst-fuer-mieter-was-muss-man-beachten-2010884 /">Winterdienst verpflichtet werden können? Die Antwort ist eindeutig, wenn es nicht im Mietvertrag steht, dann nicht! Aber auch in einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages sein kann, könnte man zum Winterdienst verpflichtet werden. Deshalb besonders sorgfältig bei Vertragsabschluss den Vertrag und eventuell die Hausordnung prüfen. Nachträglich können solche Zusatzdienste von Seiten des Vermieters nicht mehr abgewälzt werden.