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Studentenjobs bleiben beliebt

Kellner, Flyerverteiler, Maskottchen. Studentenjobs gehören heutzutage für die meisten Studenten zum Alltag dazu. Obwohl in manchen Bundesländern Studiengebühren eingeführt wurden, haben weiterhin viele Abiturientinnen und Abiturienten den Weg an die Hochschulen angetreten. Auch wenn sich einige neue Landesregierungen für die Abschaffung der Studiengebühren ausgesprochen haben, spielen Nebenjobs immer noch eine wichtige Rolle.

Dadurch dass Studentinnen und Studenten durch berufliche Erfahrungen die Chance haben, einerseits wichtige Kernkompetenzen zu stärken und andererseits fachliches Theoriewissen praktisch anzuwenden, bleiben Nebenjobs ein entscheidender Baustein für junge Akademiker. Ob angehende Mathelehrer beim Nachhilfe-Job die Binomischen Formeln einer Gruppe pubertierender Kinder erklären oder Praktikanten im Großunternehmen ihre Anonymität überwinden lernen, jeder profitiert schlussendlich.

Dabei gibt es allerdings rechtliche und formelle Spielregeln. Die häufigsten Beschäftigungsmodelle sind und bleiben der Mini-Job, arbeiten als Werksstudent und das Praktikum. Als Mini-Jobber darf man nicht mehr als 400 € im Monat verdienen, muss dafür dann aber auch keine Steuern und Sozialabgaben entrichten. Somit führen zusätzliches Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld mitunter dazu, dass Steuern und Sozialabgaben doch wieder fällig werden.

Ebenfalls sehr begehrt sind Jobs als Werksstudenten, die traditionell für Studenten der Naturwissenschaften und IT-Studiengänge interessant sind. Diese finden dabei leichter Jobs in Großunternehmen, während Geistes- und Kommunikationswissenschaftler entweder Hochschulen oder Medienunternehmen aufsuchen. Als Werksstudent darf man während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, was sich während der Semesterferien allerdings auch erhöhen darf. Dabei gelten dieselben Regeln wie für die Mini-Jobber. Wer mehr als 400 € im Monat verdient, muss Sozialabgaben zahlen. Deshalb sollte man bei einem geringfügig höheren Betrag als 400 € sich überlegen, ob man nicht besser auf einen Mini-Job wechselt, da andernfalls mehr gearbeitet, aber de facto weniger verdient wird.

Last but not least, bleibt das Praktikum, welches sich durch freiwillige und verpflichtende Praktika unterscheidet. Abgesehen davon werden in den meisten Berufen Praktika als Einstellungskriterium vorausgesetzt und helfen auch den Praktikanten bei der zukünftigen Berufswahl. Bei den Rechten und Pflichten eines Praktikanten vergisst man gerne, dass Rahmenbedingungen wie, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgelt und Kündigungsfristen im Beschäftigungsvertrag festgehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass andauernde Überstunden nicht stillschweigend in Kauf genommen werden müssen. Wenn bei einem Praktikum ein Entgelt abgesprochen wird, bleibt auch wieder die Schallmauer von 400 € zu berücksichtigen.

Es gibt also diverse Möglichkeiten, sich als Student neben dem Studium zu betätigen. Was man als junge Studentin oder junger Student mit seinem späteren Berufsleben anfangen will, orientiert sich oft daran, was man in der Theorie gelernt und was man in der Praxis angewendet hat. Ergo: Probieren geht über Studieren!