Reiserücktrittversicherung
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- 10.06.2011
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Die Koffer sind schon gepackt, das Reisefieber steigt und die schönsten Urlaubsmomente entstehen schon im Kopf. Und in der Nacht zum Urlaub dann der Schock. Man bekommt eine schwere Grippe mit Schüttelfrost und Verdacht auf eine Lungenentzündung und ist nicht fähig, die geplante Urlaubsreise anzutreten.
Normalerweise besteht bei einer solch späten Stornierung der Reise kein Anspruch auf Rückzahlung des Urlaubspreises. Der Urlauber bleibt also auf seinen Kosten sitzen. Hier fällt das Unglück also doppelt auf den erkrankten Urlauber zurück. Damit so etwas nicht passiert, bieten viele Gesellschaften die sogenannte Reiserücktrittversicherung an.
Eine Reiserücktrittversicherung soll verhindern, daß ein Urlauber auf seinen Stornokosten sitzen bleibt. Je nach Datum der Stornierung können diese Kosten bis zu 100 % der Urlaubskosten betragen. Es ist natürlich auch der Grund wichtig, warum eine Reise abgesagt und storniert wird. Nicht alle Gründe, die zum Abbruch oder Absage einer Urlaubsreise führen, sind auch von den Versicherungsgesellschaften in der Reiserücktrittversicherung aufgeführt. Und nicht aufgeführt bedeutet, daß dieser Grund für eine Absage oder einen Abbruch der Reise nicht versichert ist.
Was in aller Regel alle Reiserücktrittsversicherungen übernehmen, ist z.B. wenn der Versicherungsnehmer, ein Angehöriger oder ein Mitfahrer unerwartet schwer erkrankt oder einen schweren Unfall hat, eine Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit den Reiseantritt unmöglich macht oder eine starke Beschädigung des Eigentums des Versicherungsnehmers durch einen Einbruch oder einen Brand stattgefunden hat. Um diese Gründe abzusichern, ist ein Abschluss der Reiserücktrittversicherung als sehr sinnvoll anzusehen. Da die Reiserücktrittversicherung unproblematisch ist, kann sie guten Gewissens im Internet abgeschlossen werden. Hier sollte man auch eine Reiserücktrittversicherung bekommen, die ein gutes Beitrags- Leistungsverhältnis besitzt. Wenn man die richtige Reiserücktrittversicherung gefunden hat, sollte man noch nachprüfen, ob die private Haftpflichtversicherung, die man besitzt, auch Schäden im Ausland übernimmt.






