Cooldino

Steuern sparen mit einem Dienstwagen

Ein Dienstwagen wird oft nicht als Möglichkeit angesehen, um Steuern zu sparen, da die Bereitstellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber in erster Linie vom Finanzamt als geldwerter Vorteil eingestuft und dem Gehalt in dessen Höhe hinzugerechnet wird. Jedoch lassen sich für den Dienstwagen auch eine große Menge Kosten geltend machen, die dieses zusätzliche Arbeitsentgelt mindern.

 

 

Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, auch wenn der Bundesfinanzhof hier kürzlich zahlreichen Arbeitnehmern entgegen kam, dass man nicht die bequeme 1 % Regelung in Anspruch nimmt, bei der pauschal 1 % des Listenpreises des Dienstwagens pro Monat als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Das ist zwar recht einfach, aber letztendlich auch teuer, da es immer günstiger ist, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies bedeutet zwar mehr Aufwand, aber dieser macht sich mit einer Ersparnis von 30 - 60 % pro Monat (je nach Anteil der Privatnutzung) finanziell deutlich bemerkbar!

 

Dieser große Vorteil rührt beim Führen eines Fahrtenbuchs daher, dass dann alle für den Dienstwagen anfallen Kosten, wie etwa Kosten für die Versicherung, Reinigung, das Tanken, Reparaturen, die Steuer und sogar für das Parken und weitere Unkosten, umgelegt werden können - rechnet man alles zusammen, was ein Fahrzeug an Kosten produziert, so lässt hier ein wesentlich höherer Kilometerpreis, der den der Pendlerpauschale, die bereits seit Jahren als deutlich zu niedrig in der Kritik steht, um bis zu 100 % übersteigen kann.

 

Der geldwerte Vorteil, den das Finanzamt bei der 1 % Regelung bei einem Dienstwagen ansetzt, kann so stark gemindert werden, was sich am Ende des Jahres in einer hohen Steuerersparnis bemerkbar macht.