Ist eine Laserbehandlung eine Lasik-OP?
Eine
Laserbehandlung wird oftmals auch als sogenannte Lasik Op bezeichnet, wobei aber immer derselbe Eingriff gemeint ist. Dabei ist Lasik die Abkürzung des medizinischen Fachausdrucks Laser-in-situ-Keratomileusis. Dieses Verfahren der refraktiven Chirurgie soll also das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen ersetzen oder aber zumindest überhaupt erst einmal ermöglichen. Oftmals setzt man die Lasik also dazu ein, Personen mit einer starken bis sehr starken Fehlsichtigkeit zu behandeln und ihnen somit ein normales Leben zu ermöglichen. Von einem Missbrauch dieser Methode im unteren Dioptriebereich von unter 10 Dioptrien wird aber abgeraten, da es auch bei dieser
Lasik Op durchaus zu Komplikationen oder Fehlentwicklungen kommen kann, die dann eine Verschlechterung des Sehverhaltens nach sich ziehen können. Das Risiko wäre also im unteren Dioptriebereich schlicht und ergreifend zu hoch. Ein seriöser Chirurg würde in diesem Fall die Behandlung ohnehin verweigern.
Mitunter kann es dabei aber auch notwendig sein, mehrere Behandlungen in zeitlich mehr oder weniger großen Abständen durchzuführen. Dabei steigen dann natürlich auch die Kosten des Eingriffs oftmals erheblich an. Trotzdem sollten betroffene Menschen hier die Gelegenheit zu einem unbeschwerteren Leben nutzen und mit ihrem Arzt eine medizinische Begründung vereinbaren. Liegt diese nämlich vor, sind auch gesetzliche Krankenkassen zu vollständigen oder zumindest teilweisen Kostenübernahme verpflichtet.