Risikolebensversicherung - ein wichtiger Baustein in der Vorsorge
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- 09.08.2011
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Bei fast keiner anderen Versicherungsform sind die Versicherungsleistungen so wenig verschieden wie bei der Risikolebensversicherung. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist daher das entscheidende Kriterium für die Auswahl einer geeigneten Versicherung für den Todesfall. Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist deshalb auch keine richtige Checkliste zu bedenken. Wichtig ist aber die Wahl der Versicherungsform. Aus einer kleinen Checkliste können Sie die wichtigsten Kriterien für die Auswahl einer Risikoversicherung schnell erkennen.
Der reine Todesfallschutz ist eine Risikoversicherung. Die Absicherung auf den Todesfall kann durch die folgenden Alternativen vornehmen:
- eine Risikolebensversicherung für den Todesfall einer versicherten Person,
- der verbundenen Risikolebensversicherung auf das Leben von 2 Personen,
- einer Restschuldversicherung mit einer zumeist gleichmäßig fallenden Versicherungssumme
- eine Risikolebensversicherung in Verbindung mit einer anderen Versicherung. Bei einer derartigen Kombi-Versicherung bietet sich nur die Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Die Versicherungsgesellschaft kalkuliert die Sterbewahrscheinlichkeit der zu versichernden Person. Aus dieser Kalkulation folgt dann die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Auch eine Risikolebensversicherung erwirtschaftet Überschüsse. Diese entstehen dann, wenn weniger Todesfallleistungen als kalkuliert zu leisten sind. Dem Versicherungsnehmer steht prinzipiell eine Beteiligung an den Überschüssen zu. Diese Überschüsse werden beim Versicherungsnehmer entweder als Bonus im Todesfall oder als Beitragsverrechnung gutgeschrieben.
Mit einer Risikolebensversicherung ist der Tod versichert. Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung wird ausschließlich dann gezahlt, wenn die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungslaufzeit stirbt. Für die Auszahlung der Versicherungssumme muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Anders als bei einer Kapital-Lebensversicherung wird kein Kapital angespart. Aus diesem Grund erfolgt nach Ablauf der Versicherungslaufzeit keine Auszahlung.






