Cooldino

Nachbarrecht und Lärm

Es gibt nichts, was einem mehr auf die Nerven geht, als eine ständige Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachbarn. Dabei geht es meist um Lappalien und der Streit fängt langsam an sich zu entwickeln.

 

Nichtige Anlässe, wie ein zu lautes Radio oder ein Fernseher, der einen im eigenen Wohlbefinden stört, führen manchmal zu jahrelangen Scharmützeln unter eigentlich friedliebenden Nachbarn. Jeder beharrt auf seinem Recht und sieht die jeweils andere Partei nur noch als Störenfried.

Wenn sich die Betroffenen überhaupt nicht mehr zu helfen wissen, wird meistens ein Anwalt eingeschaltet. Der kann dann oftmals den Streitfall auch nur zu Gericht tragen. Dort versucht dann ein Richter anhand des geltenden Nachbarrechts den Streitfall zu lösen. In aller Regel versucht der Richter eine vergleichsweise Lösung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Dabei hilft ihm der Umstand, dass das Nachbarrecht in Deutschland dem Richter durchaus Spielraum lässt. Er kann den Parteien also durchaus signalisieren, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob Lärm im konkreten Fall unzumutbar laut ist, auch auf die persönliche Einschätzung des Gerichts ankommt.

Der Ausgang einer nachbarrechtlichen Streitigkeit ist demnach regelmäßig unsicher, was die Parteien dazu bewegen sollte, sich gütlich zu einigen. Den Streitparteien sollte dabei auch klar sein, dass die unterliegende Partei immer die Kostenlast trifft. Der Unterliegende hat somit auch dem anderen die kompletten Anwaltskosten zu erstatten. Dabei sind die Kosten für einen Anwalt oftmals noch der kleinere Teil der entstehenden Kosten. Wenn vom Gericht ein Sachverständiger eingeschaltet wird, um den Sachverhalt zu ermitteln, kommt sehr schnell ein vierstelliger Eurobetrag an Kosten zusammen.

 

Fritz Kuhn