Existenzgründern wird es leichter gemacht
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- 31.08.2011
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Wer sich in der Vergangenheit davor gescheut hat, sich selbstständig zu machen, weil er die damit verbundenen Kosten nicht tragen konnte, dem wird jetzt geholfen. Und zwar mit dem Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt. Die Selbstständigkeit und Gründung eines eigenen kleinen Unternehmens ist für viele eine traumhafte Vorstellung. Sein eigener Boss zu sein und eine gewisse Unabhängigkeit zu genießen, klingt im Vergleich zum routinemäßigen und vorgeschriebenen Alltag als Arbeitnehmer sehr verlockend. Immer mehr Deutsche entscheiden sich deshalb dafür, ihr eigenes Projekt aufzuziehen und ihre Ideen zu verwirklichen. Doch nicht nur gut situierte Personen, die vorher in einem festen Arbeitsverhältnis standen und die Chance hatten, Geld zurück zu legen, hegen die Idee einer Existenzgründung. Auch ehemalige Arbeitslose und andere, ärmere Existenzgründer verfolgen diesen Wunsch und werden oftmals nur von dem Aspekt gehindert, dass ihnen die Mittel fehlen, um diesen Wunsch in die Tat umzusetzen.
Ein gewisses Startkapital sollte man schon mitbringen, sei es für die Anmietung von Büroräumen oder die Anschaffung von so banalen Dingen wie einem Aktenvernichter.
Wer die Sicherheit seiner Daten schätzt, sollte nicht auf einen Aktenvernichter Büro, besonders einen Aktenvernichter Partikelschnitt, verzichten.
An der Stelle, wo man eigentlich aufgeben möchte, weil das Finanzielle hinten und vorne nicht stimmt, springt das Arbeitsamt mit seiner Existenzgründerförderung ein. Ihnen ist es besonders wichtig, die Zahl der Arbeitslosen zu minimieren und aus diesem Grund unterstützen sie gerne neue Projekte, indem sie bis zu ein Jahr lang alle privaten Kosten der Existenzgründer übernehmen. Immerhin muss das normale Leben ja auch weitergehen und gerade am Anfang einer Selbstständigkeit wirft das neue Unternehmen oft nicht genug Geld ab, um die Kosten zu decken. Ein jeder, der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann sich diese Förderung holen. Das bedeutet, dass man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr lang abhängig beschäftigt gewesen sein muss. Des Weiteren muss der Anspruch auf das Arbeitslosengeld noch mindestens 90 Tage lang gültig sein. Auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Gründung sind eine Voraussetzung. Denn der Gründer muss nachweisen, dass sein angestrebtes Projekt auch tragfähig ist und er davon auf Dauer leben kann. Wenn die Anforderungen erfüllt werden können, so winkt einem eine Förderung, die bis zu 15 Monate dauern kann.






