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Rechtsprechung in Berlin

Berlin ist sowohl in der strafrechtlichen wie auch in der zivilen Rechtssprechung eine Stadt mit einer Vielzahl von Gerichten. 

In Berlin sitzt u. a. das Verfassungsgericht des Landes Berlin, das Kammergericht und das Landgericht, welches über drei Standorte verfügt. Die Amtsgerichte, elf an der Zahl, sind mit meist kleineren gerichtlichen Auseinandersetzungen beschäftigt, wobei Berufungen durch das zuständige Landgericht Berlin verhandelt werden können, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Das Landgericht Berlin, Standort Moabit, ist zuständig für Strafsachen. Hier werden Anklagen verhandelt, die die Staatsanwaltschaft Berlin direkt bei dem Landgericht Moabit erhebt und Berufungen in Strafsachen, die in erster Instanz durch das Amtsgericht Tiergarten entschieden wurden. Bei Anklagen im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Moabit besteht Anwaltszwang. Daher ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig einen entsprechenden Anwalt Strafrecht Berlin zu konsultieren und ggf. zu beauftragen.
Das Landgericht Berlin beherbergt auch die Strafvollsteckungskammern, die Belange der bereits Verurteilten zu entscheiden haben. Hier geht es beispielsweise um die Entscheidung über die vorzeitige Entlassung der Gefangenen auf Bewährung nach Verbüßung eines Teils der verhängten Strafe. Auch hier kann die Unterstützung durch einen Strafrechtsanwalt  von unschätzbarem Wert sein. Im Landgericht Moabit entscheiden große Strafkammern in erster Instanz, besetzt durch zwei oder drei Berufsrichter und zwei Schöffen, über Strafsachen, die eine Verurteilung von mehr als vier Jahren beinhalten können. Schon im Vorfeld des eigentlichen strafrechtlichen Verfahrens sollte der Beschuldigte auf die Erfahrung von einem Anwalt vertrauen. Eine Beauftragung muss nicht an finanziellen Gründen scheitern. Bei Anklagen vor dem Landgericht Moabit stellt das Gericht einen Pflichtverteidiger, der für den Beschuldigten bzw. späteren Angeklagten auf Staatskosten tätig wird. Das weitverbreitete Vorurteil gegen Pflichtverteidiger ist völlig unbegründet. Der Betroffene kann den Anwalt selbst wählen und auch namhafte und bekannte Anwälte für Strafrecht in Berlin übernehmen solche Verteidigungen.

Ein Strafprozess, oft Verhandlungs-und Auslegungssache, kann das Leben eines beteiligten Bürgers völlig verändern. Daher ist es ratsam, der Erfahrung eines versierten Juristen zu vertrauen.